Professur für Montagetechnologien elektrischer Energiespeicher an der FAU zu besetzen

Die Technische Fakultät besetzt im Department Maschinenbau zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für Montagetechnologien elektrischer Energiespeicher (MEES) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.Zu den Aufgaben der Professur gehört, das Gebiet der Montagetechnologie für elektrische Energiespeicher in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Forschung auf folgenden Gebieten wissenschaftlich hervorragend ausgewiesen sein und einschlägige Projekt- und/oder Industrieerfahrung erworben haben:
  • Mechatronische Kontaktierungs-, Verbindungs- und Fügeprozesse sowie automatisierte Montagetechnik inkl. Maschinen, Anlagen sowie Steuerungs-, Kommunikations- und Sensorsysteme
  • Materialien und Verfahren zur Herstellung elektrochemischer Batteriemodule und -systeme
  • Methoden der Künstlichen Intelligenz, insb. Maschineller Lernverfahren sowie deren Anwendungen zur Überwachung und Regelung von Montageprozessen, zur serienbegleitenden Bewertung der Produktqualität sowie zur Analyse, Prädiktion und Optimierung der Zuverlässigkeit

Bereitschaft zu interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen der Universität, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Industrie wird erwartet.

Führungserfahrung sowie einschlägige Industrieerfahrung bzw. einschlägige Erfahrung in der Durchführung von Forschungs- und Innovationsprojekten mit der Industrie werden vorausgesetzt.

In der Lehre ist die Mitwirkung in den Studiengängen des Departments und benachbarter Fachrichtungen der Technischen Fakultät erforderlich. Insbesondere wird die Beteiligung an Vorlesungen im neuen Studiengang „Elektromobilität-ACES“ sowie im Bereich „Batteriemontage“ erwartet.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Das 52. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt einer beamtenrechtlichen Ernennung noch nicht vollendet sein. Ausnahmen von dieser Altersgrenze sind gemäß Art. 60 Abs. 3 Satz 2 BayHIG nur in dringenden Fällen möglich.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept – jeweils max. 2 Seiten – Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden), vorzugsweise in englischer Sprache webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 14.08.2023 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter tf-dekan@fau.de sehr gerne zur Verfügung.